Zur Vorbereitung der ENERGIE.CROSS.MEDIAL 2024 sprach Johann Terres, Praktikant im Forum Für Zukunftsenergien e.V., mit Christian Heine, Geschäftsführer der Hamburger Energiewerke.
Johann Terres: Herr Heine, bitte beschreiben Sie die Geschäftsaktivitäten der Hamburger Energiewerke, die Sie als Geschäftsführer leiten.
Christian Heine: Die Hamburger Energiewerke sind der größte Energieversorger der Hansestadt Hamburg. Wir produzieren 23 % der Nutzwärme, und beliefern über 160.000 Kundinnen und Kunden mit überwiegend selbst produziertem Ökostrom und Gas. Mit unserer Tochter HEnW Mobil betreiben wir die öffentliche Ladesäulen-Infrastruktur der Hansestadt Hamburg.
Johann Terres: Sie werden an der Session 1 zur kommunalen Wärmeplanung sprechen. Mit welchen Herausforderungen haben große Versorger wie Ihr Haus im Zuge der kommunalen Wärmeplanung aktuell zu kämpfen?
Christian Heine: Wir begrüßen es aus Versorgersicht, dass mit dem neuen Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung ab 2024 bundesweit verstärkt die Wärmeplanung starten wird. Adressat der Kommunalen Wärmeplanung sind zunächst die Kommunen, bei uns also die Hansestadt Hamburg. Wir als Wärmeversorger arbeiten schon seit Monaten an einem Transformationsplan, mit dem wir den Pfad aufzeigen, mit dem unsere Fernwärmeversorgung bis 2045 klimaneutral werden wird. Diesen werden wir Anfang 2024 veröffentlichen. Dann starten die Einzelmaßnahmen für die Dekarbonisierung. Eine Mammutaufgabe für die nächsten 22 Jahre, vor der ich großen Respekt habe. Es gibt eine hohe Erwartungshaltung bei den potenziellen Kundinnen und Kunden, es gibt einen bisher nicht so gekannten Ansturm von Anfragen für eine Fernwärmeversorgung auch von Einzel- und Doppelhauseigentümern, für die die Fernwärme in der Regel nicht die optimale Versorgungslösung darstellt. Diese Erwartungshaltung zu managen ist aktuell eine große Herausforderung.
Johann Terres: Welche regulatorischen Festsetzungen braucht es jetzt, damit die kommunale Wärmeplanung ihren praktischen Nutzen in Städten wie Hamburg entfalten kann?
Christian Heine: Der solide politische Rahmen ist für die aktuellen und künftigen Wärme-Projekte von großer Bedeutung, insbesondere das Förderprogramm BEW (Bundesförderung Effiziente Wärmenetze), sowie eine Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes bis mindestens 2030 für die Umrüstung von KWK-Anlagen und den Ausbau der Fernwärmenetze. Die Diskussion um den Bundeshaushalt inkl. des KTF (Klima-Transformationsfonds), aus dem das BEW finanziert werden sollte, hat hier für eine Verunsicherung gesorgt. Wir gehen davon aus, dass nach der erfolgten Grundsatzeinigung in der Bundesregierung Mitte Dezember 2023 die Finanzierung nun abgesichert ist.
Johann Terres: Welche konkreten Veränderungen bringt das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung mit sich?
Christian Heine: Die neue Einstufung des Ausbaus der Fernwärme im „Gesetz zur Wärmeplanung“ als Projekte von „überragendem öffentlichen Interesse“ wird zudem dafür sorgen, dass wir Projekte schneller umsetzen können.
Johann Terres: An welchen Stellen hätte das Gesetz Optimierungspotenzial?
Christian Heine: Aktuell ist es zu früh, über Optimierungspotential zu sprechen. Das Gesetz wird ab Januar 2024 seine Wirkung entfalten. Dann lässt sich nach einem angemessenen Zeitraum beurteilen, ob es die Wärmewende in den Kommunen voranbringt.
Johann Terres: Vielen Dank für das Gespräch und den kurzen Ausblick auf die bevorstehende ENERGIE.CROSS.MEDIAL 2024.